Kostenübernahme
Jede Frau hat Anspruch auf Hebammenhilfe.
Folgende Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse vollständig übernommen:
Vor der Geburt
– Vorsorge-Untersuchungen laut Mutterschaftsrichtlinien
– Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
– Beratungen, auch telefonisch
– Geburtsvorbereitung, maximal 14 Stunden
Nach der Geburt
– Wochenbettbetreung
– Rückbildung, maximal 10 Stunden
Die privaten Krankenkassen haben unterschiedliche Leistungsangebote,
die Sie individuell erfragen können.